Abschluss
Um den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erwerben, müssen sich Schülerinnen und Schüler am Ende der neunten Klasse einer besonderen Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) unterziehen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Prüfung findet insgesamt 5 Bereichen statt:
Alle Prüflinge nehmen an der Prüfung in Deutsch und Mathematik teil. Von den Fächern GSE (Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde), PCB (Physik/Chemie/Biologie) und Englisch wählen die Schüler ein Fach aus.
Die Schüler nehmen im Berufsorientierenden Zweig (Soziales, Technik, WirtschafT) und AWT an einer Projektprüfung teil.
Für den letzten Bereich wählen die Schüler eines der folgenden Fächer aus: Religion, Ethik, Kunst, Musik, Sport.
Der erfolgreiche Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, so trägt die Schule auf Antrag in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittlere-Reife-Klasse folgenden Vermerk ein: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein."
Seit dem Schuljahr 2010/2011 besteht für die Schülerinnen und Schüler des M-Zugs die Wahlmöglichkeit entweder nach § 54 VSO oder nach § 59 VSO an der Besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilzunehmen.
Entscheiden sich Schülerinnen/Schüler bzw. Erziehungsberechtigte für die Teilnahme nach § 54 VSO, werden die Noten des Zwischenzeugnisses als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht. Ein Antrag der Erziehungsberechtigten ist notwendig. Die Entscheidung muss vor Prüfungsbeginn erfolgen und wird zum Zeitpunkt der Anmeldung empfohlen.