Laut Jugendschutzgesetz darf Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Darüber hinaus ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten. Werden Schüler von den Lehrkräften beim Rauchen auf dem Schulweg oder dem Schulgelände gesehen, werden von uns Ordnungsmaßnahmen erteilt. In der Regel wird dies ein Verweis sein.

Bei wiederholtem Fehlverhalten behalten wir uns weitere Ordnungsmaßnahmen vor. Alternativ bieten wir den Rauchern an, an einem Anti-Rauchkurs, teilzunehmen. Der Kurs wird ab vier Schülern durchgeführt und dauert 7 Nachmittage á 60 bis 70 Minuten. Das Minimalziel dabei ist, dass sich die Schüler an die Regeln der Schule halten und nicht mehr auf dem Schulgelände und dem angrenzenden Schulweg rauchen. Das Idealziel ist natürlich, die Jugendlichen generell vom Rauchen wegzubringen. Ich bitte Sie liebe Eltern, diese Maßnahme zu unterstützen und Ihr Einverständnis zu erklären, falls Ihr Kind zu diesem Kurs angemeldet werden sollte.