Eine Übersicht über die Übertrittsregelungen in die M-Klassen:

Grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Antrag der Eltern.

 

M7 - Aufnahmebedingungen

von der 6. Klasse Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis)

 

M8

von der 7. Klasse Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis)

 

M9

von der 8. Klasse Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis)

 

M10

von der 9. Klasse Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache; abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Für Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichenden Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt an Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahmegespräch, in dem zu klären ist, ob der Schüler den Leistungsanforderungen des Mittleren-Reife-Zugs voraussichtlich entsprechen kann. Eine Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Noten 2,66 (in Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (in den Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt. D.h. die Aufnahme ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser dann das Aufnahmekriterium erfüllt ist.

Beispiel:

Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 8
Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Gesamtnote Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Gesamtnote
Deutsch 3 Note 3 3 Deutsch 3 Note 2 2
Mathematik 4 Note 3 3 Mathematik 3 Note 2 2
Englisch 2 entfällt 2 Englisch 3 Note 3 3
Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden

Die Termine für die Aufnahmeprüfungen werden vom Staatlichen Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt. Die Ergebnisse müssen bis zum 1. Mai vorliegen.

Für die Aufnahme in die M 10 kann ein Prüfungstermin erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erfolgen.