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Die am 26.09.2011 durchgeführte Wahl des Elternbeirats brachte folgendes Ergebnis:

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Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. In der Grundschule übernimmt der Elternbeirat die Aufgaben des Schulforums.
Der Elternbeirat berät Wünsche und Anregungen von Eltern. Die Durchführung von Veranstaltungen, welche die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen, findet im Einvernehmen mit dem Elternbeirat statt.

Mitwirkungsrechte

  • Vertreter des Elternbeirates der Mittelschule nehmen an Sitzungen des Schulforums teil
  • Anhörung in der Lehrerkonferenz (bei Angelegenheiten, welche in die Zuständigkeit des Elternbeirates fallen)
  • Festlegung der Unterrichtszeiten (Einvernehmen)
  • Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Schüleraustausch
  • Festlegung von jährlichen Höchstbeträgen für schulische Veranstaltungen (Schulforum)
  • Grundsätze zur Durchführung von Schulveranstaltungen (Einvernehmen)
  • Einführung zugelassener Lernmittel
  • Ordnungsmaßnahmen (zeitweiser Unterrichtsausschluss, Verweisung an eine andere Schule
  • auf Antrag: Mitwirkung im Verfahren, dass zur Entlassung eines Schülers führen kann

Ansprechpartner

In der Regel ist für den Elternbeirat der Schulleiter der Ansprechpartner.

Schweigepflicht

Die Mitglieder des Elternbeirates müssen, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft, über alle Angelegenheiten, die ihnen während der Tätigkeit als Elternbeirat bekannt werden, Verschwiegenheit bewahren. (Ausnahme: offenkundige Angelegenheiten)