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Die Klassensprecher/ innen und ihre Stellvertreter können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen. Wählbar sind Lehrkräfte, die an der Schule mit mindestens der Hälfte der Unterrichtszeit unbefristet beschäftigt sind, sowie Förderlehrer/innen unter entsprechenden Voraussetzungen. Die Lehrkraft soll seit mindestens zwei Jahren an der Schule tätig sein. Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schülerinnen und Schüler erfolgt. Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiter/in und Lehrkräften einerseits und den Schülern/innen andererseits. Sie beraten die SMV und vermitteln bei Beschwerden.

Für das Schuljahr 2011/2012 wurde Herr Pöppel zur Verbindungslehrkraft gewählt.

Ab Jahrgangstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und ihren bzw. seinen Stellvertreter (innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn jeweils für ein Schuljahr). Die Leitung der Wahl obliegt dem Klassenleiter.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter wählen drei Schülersprecher/innen für die Dauer eines Schuljahres. Die Leitung der Wahl obliegt dem Schulleiter oder einer von ihm beauftragten Lehrkraft. Die Wahl findet in getrennten Wahlgängen statt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Die Gültigkeit der Wahl setzt die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Wahlberechtigten voraus.

 

Rechte der Schülerverantwortung

  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden(Informationsrecht)
  2. Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht)
  3. auf den Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht)
  4. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen(Beschwerderecht)
  5. bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken
  6. zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten. (Veranstaltungen im Rahmen der SMV unterliegen der Aufsicht der Schule.)

Finanzierung der Schülermitverantwortung

Die notwendigen Kosten der SMV trägt der Aufwandsträger im Rahmen des Haushalts für die Schule. Finanzielle Zuwendungen an die Schule für Zwecke der SMV dürfen entgegengenommen werden, wenn sie nicht mit Bedingungen verknüpft sind, die der Aufgabe der SMV widersprechen. Über die aus Zuwendungen Dritter sowie die aus Veranstaltungen zur Verfügung stehenden Einnahmen und deren Verwendung ist ein Nachweis zu führen. In den Nachweis sind alle Einzahlungen uns Auszahlungen einzeln und getrennt voneinander dazustellen und zu belegen. Die Verwaltung der Gelder und die Führung des Nachweises obliegen dem Schülerausschuss. Die Schule kann ein Konto einrichten, das ein Schülersprecher und eine Lehrkraft gemeinsam verwalten; der Schulleiter erteilt diesen insoweit eine Gesamtzeichnungsbefugnis. Die Verwaltung der Gelder einschließlich der Kontenführung unterliegt der jederzeit möglichen Prüfung durch den Schulleiter oder eine von ihm beauftragte Lehrkraft im Benehmen mit der Klassensprecherversammlung. Im Schulhalbjahr findet mindestens eine Prüfung statt.

Für das Schuljahr 2011/2012 wurden folgende Schülersprecher/innen gewählt:

1. Schülersprecherin: Jennifer Krumm (9 m)

2. Schülersprecher: Nikolaus Fröhlich (10 m)

3. Schülersprecherin: Ilona Sartison (9 b)

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