Die Klassensprecher/ innen und ihre Stellvertreter können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen. Wählbar sind Lehrkräfte, die an der Schule mit mindestens der Hälfte der Unterrichtszeit unbefristet beschäftigt sind, sowie Förderlehrer/innen unter entsprechenden Voraussetzungen. Die Lehrkraft soll seit mindestens zwei Jahren an der Schule tätig sein. Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schülerinnen und Schüler erfolgt. Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiter/in und Lehrkräften einerseits und den Schülern/innen andererseits. Sie beraten die SMV und vermitteln bei Beschwerden.

Für das Schuljahr 2019/2020 wurde Frau Berwanger zur Verbindungslehrkraft gewählt.

Rechte der Schülerverantwortung

  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden(Informationsrecht)
  2. Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht)
  3. auf den Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht)
  4. Beschwerden...

Weiterlesen: Rechte und Finanzierung

Ab Jahrgangstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und ihren bzw. seinen Stellvertreter (innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn jeweils für ein Schuljahr). Die Leitung der Wahl obliegt dem Klassenleiter.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter wählen drei Schülersprecher/innen für die Dauer eines Schuljahres. Die Leitung der Wahl obliegt dem Schulleiter oder einer von ihm beauftragten...

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