Ab Jahrgangstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und ihren bzw. seinen Stellvertreter (innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn jeweils für ein Schuljahr). Die Leitung der Wahl obliegt dem Klassenleiter.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter wählen drei Schülersprecher/innen für die Dauer eines Schuljahres. Die Leitung der Wahl obliegt dem Schulleiter oder einer von ihm beauftragten Lehrkraft. Die Wahl findet in getrennten Wahlgängen statt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Die Gültigkeit der Wahl setzt die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Wahlberechtigten voraus.

 

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