Übertrittsbedingungen

Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme

 

(1) Die Schülerinnen und Schüler werden von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

 

(2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 (vierstufige Wirtschaftsschule) und in die Jahrgangsstufe 8 (dreistufige Wirtschaftsschule) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

1. für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist (Abs. 3)

2. den Besuch mindestens der vorausgehenende Jahrgangsstufe der Mittelschule nachweisen kann,

3. am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr (vierstufige Wirtschaftsschule) bzw. das 16. Lebensjahr (dreistufige Wirtschaftsschule) nich nicht vollendet hat.

 

(3) Schülerinnen und Schüler der Mittelschule sind für den Besuch der Wirtschaftsschule geeignet, wenn sie im Zwischenzeugnis der Mittelschule eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 aus den Zwischenzeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung nach §30 Abs. 2 der Volksschulordnung oder im Jahreszeugnis erreichen. Schüler oder Schülerinnen der Mittleren-Reife-Klassen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben.

 

(...)

 

(5) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 als Eingangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

1. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachweist und im Fach Engliscg im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder im Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mindestens die Note 3 erzielt hat.

 

oder 2. die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse durchlaufen hat.

 

Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Voraussetzungen Nr. 1 und Nr. 2 von (3) nicht gegeben sind, führt die Wirtschaftsschule einen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik durch.

Er findet für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule im letzten Drittel des Schuljahres statt.

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Die Schülerinnen und Schüler haben mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Die erfolglose Teilnahme wird auf dem Zwischenzeugnis der Mittelschule, das den Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird, vermerkt.

1. Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule

  • im Jahreszeugnis der Mittelschule muss dafür in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 erreicht werden
  • wird der Notenschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich

2. Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums

Der Übertritt ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung möglich.

Voranmeldung:

Wie beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse Realschule oder Gymnasium ist auch hier eine Voranmeldung vom 07.05. bis 12.05.2012 an der jeweiligen aufnehmenden Schule notwendig.

Nach der erfolgten Voranmeldung teilen Sie uns bitte mit, an welche konkrete Realschule bzw. an welches Gymnasium ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 erfolgen soll.

Werden die o.g. notwendigen Notendurchschnitte nicht erreicht, können die Schülerinnen und Schüler am Schuljahresende von Ihnen an der gewünschten weiterführenden Schule zur Aufnah-meprüfung angemeldet werden. Die Prüfungsinhalte bzw. –schwerpunkte, Prüfungsformen und ggf. weitere organisatorische Informationen werden den Erziehungsberechtigten bei der Anmel-dung zur Aufnahmeprüfung mitgeteilt.

Alle Schülerinnen und Schüler, der Jahrgangsstufe 5, die den Übertritt an die Realschule bzw. das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,5 oder besser (Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der Realschule) bzw. 2,0 oder besser (Übertritt in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums) aufweisen, geben an der für sie zuständigen Realschule bzw. an dem für sie zuständigen Gymnasium im Zeitraum vom 7. bis 12. Mai eine Voranmeldung ab.

Die endgültige Anmeldung an einer Realschule bzw. einem Gymnasium erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses an einer Realschule bzw. einem Gymnasium anmelden.

 

{slide=Übertritt in Jahrgangsstufe 5 Gymnasium (Bitte klicken)}

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis ist 2,0 oder besser
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{slide=Übertritt in Jahrgangsstufe 5 Realschule}

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis ist 2,5 oder besser
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{slide=Übertritt in Jahrgangsstufe 6 Gymnasium}

nur Aufnahmeprüfung{/slide}

{slide=Übertritt in Jahrgangsstufe 6 Realschule}

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis ist 2,0 oder besser (bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung)

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